Muss ich sie immer mitnehmen?

JA!
Grundsätzlich wird bei JEDER Konsultation Ihre Karte gesteckt, egal was Sie brauchen.
Aktuelle Daten, ob es Krankenkassenwechsel, Gebührenbefreiung und dergleichen sind, können geändert und abgerufen werden. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf möglich.
Deshalb: Bitte unbedingt zu jedem Arztbesuch Ihre c-card oder die Ihrer Angehörigen mitnehmen!!

Der Einsatz für vergessene Karten ist € 30.

Kann ich überall ohne Überweisung mit meiner Karte hingehen?

NEIN!

Sie können trotz e-card nur zu einigen Ärzten ohne Überweisung gehen.

In Krankenhausambulanzen, bei vielen Fachärzte, Ambulatorien und Instituten
BRAUCHEN SIE UNBEDINGT EINE ÜBERWEISUNG ZUSÄTZLICH ZU IHRER E-CARD!

Die Anzahl der Ärzte, wo Sie keine Überweisung brauchen ist von der Kasse bewusst beschränkt.
Sie können auch nur zu einem Facharzt der gleichen Richtung und einem Praktischen Arzt pro Quartal gehen! Sollte dieser Arzt auf Urlaub oder erkrankt sein, können Sie vertretungsweise zu einem/r Kollegen/in am besten in Ihrer Nähe gehen.
Bitte sagen Sie dort unbedingt, dass Sie vertretungsweise kommen, sonst ist ihre Karte für die Dauer des Quartals bei uns oder Ihrem Facharzt gesperrt.

Sind alle Daten auf meiner e-Card gespeichert?

NEIN!
Es sind nur Daten über Krankenkasse, Versicherungsnummer - Geburtsdatum, selbst - oder mitversichert,  Pensionist oder angestellt, Gebührenbefreiungen und Heilmittelbefreiungen darauf.
Bitte geben SIE uns deshalb alle anderen Daten wie Adressen – und Telefonnummer Änderung und   Dienstgeberwechsel VOR DER BEHANDLUNG bekannt. Vielen Dank, das spart viel Zeit und Ärger.

Bekomme ich eine neue Karte wenn ich sie verliere oder sie kaputt geht? Kann ich trotzdem zum Arzt gehen?

JA, JA.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie bekommen innerhalb der nächsten 8 Werktage eine neue Karte und zugeschickt.
Wenn Sie keine Karte beim Arzt mithaben beträgt der Einsatz bei uns € 30.

IN DER PRAXIS MEINES ARZTES WIRD DIE e-card GESTECKT UND ICH ERFAHRE: „Sie sind nicht mehr versichert“. Wie kann das sein?

Schüler, die 18 Jahre alt geworden sind, müssen eine Schul- bzw. Studienbestätigung zu ihrer Sozialversicherung bringen, damit sie wieder einen Versicherungsstatus haben. Als Student muss man das dann jährlich nachbringen.

Nach Todesfällen von bisher mitversicherten Personen, sind Witwen oder Witwer plötzlich selbst versichert. Bis der amtliche Weg erledigt ist, zeigt die Karte: Sie sind nicht versichert. Oft dauert es mehrere Wochen, bis das erledigt von Ihrer Krankenversicherung erledigt ist. Fragen Sie öfter nach oder bestehen Sie auf eine schnelle Erledigung.

Bei Versicherungswechsel oder Wechsel von arbeitslos zu arbeitend oder umgekehrt passiert das Gleiche.

KANN ICH TROTZDEM BEHANDELT WERDEN, WENN ICH NICHT VERSICHERT BIN?

JA NATÜRICH, allerdings nur auf privater Basis. Das heißt, Sie müssen alle Leistungen und auch alle Folgekosten wie Medikamente, Labor, Röntgen usw. privat bezahlen, denn Ihr Arzt darf so lange keine Kassenrezepte, Überweisungen etc. verwenden, bis der Status geklärt ist und Ihre e-card zeigt, dass Sie wieder versichert sind.



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